Einige Details zu den Kooperationsverträgen
Damit Zahnärzte die angestrebten Versorgungsziele, in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsumfeld, erreichen können, wurden zum 1. April 2014 zusätzliche zahnärztliche Leistungen in den Leistungskatalog aufgenommen. Diese umfassen regelmäßige eingehende Untersuchungen, mit denen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festgestellt werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Der zahnärztliche Behandlungsbedarf und der Pflegezustand der Zähne, der Mundschleimhaut und der Prothesen werden beurteilt.
- Die Kooperationszahnärzte unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit.
- Es besteht die Möglichkeit, das Pflegepersonal bezüglich der Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit zu unterstützen bzw. entsprechend anzuleiten.
Darüber hinaus sind stationäre Pflegeeinrichtungen ab 2014 verpflichtet gem. §119b SGB V, die medizinische Versorgung in ihrer Einrichtung zu beschreiben und mit den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen zu veröffentlichen. Auch dabei unterstützt unsere Praxis die Einrichtung.