Alterszahnmedizin Essen

Alterszahnmedizin Essen
Kooperationen mit Alten- und Pflegeheimen

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren in Alters- und Pflegeheimen wächst mit dem demografischen Wandel von Jahr zu Jahr. Und mit dem Umzug in ein solches Heim verändert sich für viele dieser älteren Menschen auch ihr Leben erheblich. Zunächst noch bestehende Kontakte und Gewohnheiten lösen sich auf, der Alltag reduziert sich zunehmend auf die Räumlichkeiten des Heims. Zuvor noch getätigte Gänge zum Friseur oder eben zum Zahnarzt werden eingestellt. Oft melden sich die Bewohnerinnen und Bewohner erst dann zu Wort, wenn sie Schmerzen haben. Dabei ließe sich dem mit der halbjährlichen zahnmedizinischen Prophylaxeuntersuchung oder der Durchführung professioneller Zahnreinigungen sehr gut vorbeugen, sodass keine größeren Behandlungen nötig werden. Die Zahnärzte der Zahnarztpraxis Lückenlos in Essen-Borbeck bieten zu diesem Zweck gern regelmäßige Hausbesuche an. Wir freuen uns, etwas für den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden unserer Seniorinnen und Senioren tun zu können.

Rechtliches

Rechtliche
Grundlagen

Seit dem April 2014 können stationäre Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit Zahnärzten abschließen. Das Ziel einer Rahmenvereinbarung mit den Trägern der Einrichtungen ist es, die zahnärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern. Damit Zahnärzte die angestrebten Versorgungsziele in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsumfeld erreichen können, wurden zum 1. April 2014 zusätzliche zahnärztliche Leistungen in den Leistungskatalog aufgenommen. Diese umfassen regelmäßige eingehende Untersuchungen, mit denen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festgestellt werden.


Dazu gehören unter anderem:

  • Der zahnärztliche Behandlungsbedarf und der Pflegezustand der Zähne, der Mundschleimhaut und der Prothesen werden beurteilt.
  • Die Kooperationszahnärzte unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit.
  • Es besteht die Möglichkeit, das Pflegepersonal bezüglich der Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit zu unterstützen bzw. entsprechend anzuleiten.

Darüber hinaus sind stationäre Pflegeeinrichtungen ab 2014 verpflichtet gem. §119b SGB V, die medizinische Versorgung in ihrer Einrichtung zu beschreiben und mit den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen zu veröffentlichen. Auch dabei unterstützt unsere Praxis Ihre Einrichtung.

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern den besonderen Service einer regelmäßigen, fürsorglichen zahnärztlichen Betreuung anbieten möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir sprechen mit Ihnen über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten unserer Kooperation. Bestimmt finden wir eine Lösung für die Bedürfnisse Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner!

Unsere Kooperationspartner

Emmaus
Franziskus
Martin Luther
St. Andreas
Mesanus GmbH
Haus Grotehof
Marienhaus
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