Offizielle Tätigkeitsschwerpunkte
Was bedeutet „Tätigkeitsschwerpunkt“? Der „Tätigkeitsschwerpunkt“ ist eine offizielle Bezeichnung und ein Hinweis auf eine besondere Spezialisierung eines Zahnarztes.
Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes kann einem Zahnarzt genehmigen, diesen Begriff für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen. Sie darf auf dem Praxisschild oder in Telefonbucheinträgen eingetragen werden und dient Patienten zur Orientierung auf ihrer Suche nach entsprechend ausgebildeten Zahnärzten. Voraussetzung für diese Genehmigung ist, dass der Zahnarzt in diesem Bereich der Zahnmedizin über besonderes theoretisches und praktisches Wissen sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Die Qualifikation wird unter anderem durch die Teilnahme an anerkannten, umfangreichen Fortbildungen nachgewiesen.